„Corona-Rückvergütungsgarantie“
für Saisonskipässe für das Klippitztörl Winter 2021/2022
Im Falle eines behördlich verordneten Lockdowns der
- mindestens 4 Wochen lang durchgehend im Saisonzeitraum verhängt wird
- wenn der Skipass nicht öfter als 14 mal benützt wurde
können anteilige Rückvergütungen in Form eines personenbezogenen Gutscheines in folgender Höhe beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Skipass auch nach einer möglichen Aufhebung des Lockdowns bis zum Ende der Wintersaison am 27.03.2022 nicht mehr benützt wurde:
- Verhängung des Lockdowns im Zeitraum bis 16.01.2022: 50 % des Kaufpreises
- Verhängung des Lockdowns im Zeitraum vom 17.01. bis 20.02.2022: 33,33 % des Kaufpreises
- Sollte der Lockdown ab dem 15.02.2021 verhängt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung!
Diese Regelungen gelten auch im Falle einer behördlich angeordneten Grenzschließung!
Die Anträge auf eine anteilige Rückvergütung können bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Wintersaison bei der Hohenwart Skilift GmbH eingebracht werden. Bitte bewahren Sie daher die originale Rechnung, welche Sie beim Kauf des Skipasses erhalten, unbedingt auf.
Die personenbezogenen Gutscheine können in der nächsten Saison 2022/2023 für jeweilige Saisonkarten am Klippitztörl eingelöst werden.